Als Geschädigter haben Sie immer die freie Wahl eines KFZ-Sachverständigen. Er arbeitet in Ihrem Auftrag und ist frei und unabhängig. Wenn Sie den Sachverständigen, der von der Versicherung beauftragt wurde wählen, bedenken Sie, dass dieser für seinen Auftraggeber arbeitet. Sie überlassen also der Versicherung die den Schaden ausgleichen muss, zu beurteilen, ob und in welcher Höhe an ihrem Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Es wäre so, als wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung machen würde.